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An der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaub angebommen worden.

Die Finanzierung erfolgt über die Erwerbsersatzordnung. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzuung der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt.

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitrags­satz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Arbeit­nehmende und Arbeit­gebende bezahlen somit neu je 5,3 Prozent AHV/IV/EO-Beiträge.