MWST - Neue Abgabe ab 1. Januar 2019
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 einen Systemwechsel über die Abgabe
von Radio- und Fernsehgebühren beschlossen. Als Basis diente ihm die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die angenommene
Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Ab 1. Januar 2019 wird neu für die Haushalte die Rechnung von der SERAFE AG
ausgestellt. Diese geräteunabhängige Gebühr, aktuell festgelegt auf CHF 365.00, müssen alle privaten Haushalte bezahlen.
MWST-pflichtige Unternehmen haben gemäss RTVG eine Umsatzabgabe zu leisten. Diese wird von der Eidg. Steuerverwaltung,
Abteilung MWST eingezogen. Für KMU bis zu einem Umsatz (netto exkl. MWST) von CHF 499'999.00 fallen keine Gebühren an.
Bei höheren Umsätzen gelten folgende Tarifstufen.